FAQ
KLASSISCHE FRAGEN:
Was steckt eigentlich hinter dem Begriff Versicherung?
Versicherungen sind ein wichtiger Faktor in unserem Leben. In modernen Gesellschaften gibt es kaum jemanden, der über keinerlei Versicherung verfügt. Doch was steckt eigentlich genau hinter dem Begriff, der uns nahezu täglich begegnet?
Der deutsch-amerikanische Volkswirt und Wegbereiter der Versicherungswissenschaft, Alfred Manes, beschrieb in seiner 1935 erschienenen Encyclopedia of the Social Sciences eine Versicherung als die „Beseitigung des Risikos eines Einzelnen durch Beiträge von Vielen“. Konkret bedeutet dies, dass sich verschiedene Menschen zu einem Kollektiv zusammenschließen, um einzelne Mitglieder dieser Vereinigung zu unterstützen, wenn sie in eine zuvor definierte Notsituation gelangen, die sie alleine nicht bewältigen können. Um diesem Auftrag gerecht werden zu können, hinterlegen die einzelnen Mitglieder regelmäßig einen bestimmten Betrag in einen gemeinsamen Geldtopf. Dieser Topf ist die Quelle, aus der geschöpft werden kann, wenn sich ein Mitglied des Kollektivs in einer der festgelegten Notsituationen befindet. Das Prinzip einer Versicherung ist also die Abdeckung der finanziellen Folgen eines individuellen Risikos durch die gemeinschaftlich geleisteten Beiträge von Mitgliedern eines Kollektivs. Da immer nur bei einem Teil der Kollektivmitglieder ein Versicherungsfall eintritt, reichen die von allen gezahlten Beiträge aus, um die aus diesen Fällen resultierenden Kosten auszugleichen.
Die Risikogruppe bestimmt die Art der Versicherung
Bei den zu versichernden Risiken wird grundsätzlich zwischen verschiedenen Risikogruppen unterschieden, die sich an einigen Punkten überschneiden können. In der Regel werden die Versicherungsrisiken in vier Gruppen unterteilt.
Die Absicherung von individuellen Risiken, wie etwa der Eintritt von Erwerbsunfähigkeit oder von Pflegebedürftigkeit, zählen zu den biometrischen Risiken. Auch Kosten, die mit einem langen Leben oder einem zu frühen Tod verbunden sind, können durch die entsprechenden Angebote der Versicherungswirtschaft abgedeckt werden. In der Regel handelt es sich hierbei um verschiedene Modelle einer Lebensversicherung.
In einer weiteren Gruppe werden Versicherungen zusammengefasst, die ein unerwartetes Kostenrisiko abdecken. Die wohl wichtigste Versicherung dieser Art ist die Krankenversicherung. Aber auch andere Sparten, wie etwa die Rechtsschutzversicherung, zählen zur Gruppe der Versicherungen gegen Kostenrisiken.
In einer dritten Gruppe finden sich Versicherungen, die beim Eintritt eines Schadensereignisses für die Kosten der Schadenbeseitigung aufkommen. Die Kaskoversicherung fürs Auto ist hier ebenso zu nennen wie die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung.
Darüber hinaus gibt es Versicherungen, die dann eintreten, wenn ein Versicherter einem Dritten einen Schaden zugefügt hat und verpflichtet ist, die Kosten für die Beseitigung des Schadens zu übernehmen. Private Haftpflichtversicherungen zählen ebenso zu dieser Gruppe wie die in Deutschland obligatorische KFZ-Haftpflicht oder die Betriebshaftpflicht für Unternehmen.
Die Einteilung nach Versicherungsformen
Neben der Einteilung in Risikogruppen werden Versicherungen auch nach ihrer Form klassifiziert. Grundsätzlich wird hier unterschieden zwischen:
– Sozial- und Individualversicherungen: Eine Sozialversicherung basiert auf gesetzlichen Vorgaben, die auf spezifische Lebens- und Beschäftigungssituationen abzielen. Sie sorgen unter anderem für eine Absicherung von abhängig Beschäftigten oder Auszubildenden. Eine Individualversicherung gründet im Gegensatz hierzu auf einem Versicherungsvertrag, der privatrechtlichen Bestimmungen unterliegt.
– Summen- und Schadensversicherungen: Bei Summenversicherungen wird bei Eintritt des Versicherungsfalles ein zuvor festgelegter fixer Betrag ausgezahlt, ohne dass die Schadenssumme spezifiziert werden muss. Zu den am weitesten verbreiteten Summenversicherungen zählen die Lebensversicherung und die Unfallversicherung.
Bei einer Schadensversicherung muss im Unterschied zur Summenversicherung die tatsächliche Höhe des Schadens explizit belegt werden. Generell kann eine Schadensversicherung in unbegrenzter Höhe oder mit einer Maximaldeckung abgeschlossen werden. Neben der Krankenversicherung zählen auch die Autoversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung zur Gruppe der Schadensversicherungen.
Unterschieden wird bei den Schadensversicherungen darüber hinaus zwischen Aktiven- und Passivenversicherungen. Während erstere Schäden an Sachwerten abdecken, sichern letztere Ansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer ab. Bestes Beispiel hier ist die Haftpflichtversicherung.
Lebens- und Nicht-Lebensversicherungen
Lebensversicherungen sind in der Regel langfristig angelegt und verfolgen nur einen einzigen Versicherungszweck. Die Regulierung von Mehrfachschäden ist ausgeschlossen. Eine Lebensversicherung ist auf einen singulären Schadensfall ausgerichtet und kann deshalb in den meisten Fällen unverzüglich ausgezahlt werden. Durch Nicht-Lebensversicherungen werden dagegen auch Teil- und Mehrfachschäden abgedeckt. Da hier der Schaden nachgewiesen werden muss, kann sich die Auszahlung der Schadenssumme verzögern.
Neben den hier genannten Klassifizierungen werden Versicherungen darüber hinaus auch nach den verschiedenen Risikoarten geordnet und in unterschiedlichen Versicherungssparten zusammengefasst.
Bekomme ich einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung?
Arbeitgeber übernehmen nicht nur für ihre Beschäftigten, die in der GKV versichert sind, einen Teil der Beitragskosten, sondern auch für die Angestellten, die sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben. Um einen entsprechenden Zuschuss zu erhalten, müssen die privat versicherten Mitarbeiter dazu einen entsprechenden Nachweis ihrer Versicherung bei ihrem Arbeitgeber vorlegen. In diesem Nachweis muss bestätigt werden, dass der Versicherer alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, aus denen sich für den Versicherten ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss ergibt. Diese Bedingungen sind im § 257 Abs. 2a des SGB V ausgeführt.
Arbeitgeberzuschuss für Angehörige
Der Arbeitgeberzuschuss zum PKV-Beitrag wird nicht nur für den Beschäftigen selbst gezahlt, sondern auch für seine Angehörigen bis zu dem Gesamthöchstzuschuss. Angehörige im Sinne des Gesetzes sind neben Ehe- oder Lebenspartner und leiblichen Kindern auch Enkel sowie Stief- und Pflegekinder, die überwiegend vom Versicherten unterhalten werden.
Kinder werden grundsätzlich bis zu einem Alter von 18 Jahren berücksichtigt; sind sie noch nicht erwerbstätig, steigt die Altersgrenze auf 23 Jahre. Sie erhöht sich um weitere zwei Jahre, wenn sich der Nachwuchs in einer Ausbildung befindet oder einen freiwilligen sozialen Dienst versieht. Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses für Familienangehörige ist außerdem, dass diese nicht über ein eigenes Einkommen verfügen, das die jeweils aktuellen Grenzen für geringfügig Beschäftigte überschreitet.
Höhe des Zuschusses abhängig von aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu GKV
Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses zur PKV orientiert sich stets an den Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb übernimmt der Arbeitgeber auch bei einem privat versicherten Arbeitnehmer die Hälfte des Beitrags. Gedeckelt wird der Betrag jedoch durch den jeweils gültigen Höchstsatz der GKV. Insofern zahlt der Arbeitgeber auch nur dann einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen für Angehörige, wenn der Beitrag des Angestellten unter der aktuellen Höchstgrenze liegt. Die kumulierten Zuschüsse dürfen den aktuellen Höchstbetrag nicht übersteigen.
Grundsätzlich wird der Arbeitgeberzuschuss nur für solche Beiträge gezahlt, die tatsächlich abgeführt werden. Wurde aufgrund niedrigerer Beiträge ein PKV-Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt, profitiert hiervon auch der Arbeitgeber, da er nicht verpflichtet ist, sich an Ausgaben im Rahmen des Selbstbehalts zu beteiligen. Viele Arbeitgeber leisten jedoch einen Beitrag in Form von freiwilligen Zahlungen. Erhält ein Versicherter am Ende eines Jahres eine Beitragsrückerstattung, weil er seine Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen hat, so begründet diese keinen Anspruch des Arbeitgebers auf eine teilweise Rückzahlung des Zuschusses. Die Rückerstattung steht in voller Höhe allein dem Versicherten zu.
Arbeitgeberzuschuss auch für die private Pflegepflichtversicherung
Neben einem Zuschuss zur PKV erhalten Angestellte auch einen Zuschuss zu ihrer privaten Pflegepflichtversicherung. Auch hier gelten die gleichen Vorgaben wie bei der Krankenversicherung. Das heißt, der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Beitrags bis zur maximalen Höhe des für die gesetzliche Versicherung festgelegten Betrages. Während für Kinder aufgrund der Beitragsfreiheit in der Pflegepflichtversicherung keine gesonderten Prämien zu zahlen sind, wird im Rahmen der für die GKV geltenden Bestimmungen für Ehe- und Lebenspartner auch in der Pflegepflichtversicherung ein Arbeitgeberzuschuss gewährt.
Was ist der Basistarif in der PKV?
Der Basistarif in der PKV soll Privatversicherten helfen, die ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können. Die Angst vieler Versicherungsnehmer im Rentenalter demnach mehr als den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen zu zahlen ist damit per Gesetz ein Riegel vorgeschoben worden. Die Versicherer dürfen den Basistarif niemandem verweigern, der die Voraussetzungen dafür erfüllt. Nicht erlaubt ist ihnen, beim Wechsel Risikozuschläge vom Versicherten zu erheben oder Leistungen auszuschließen.
Falls Sie hilfebedürftig sind, reduziert sich der Beitrag und Sie können vom Sozialamt einen Zuschuss erhalten.
Der Basistarif der PKV umfasst ähnliche Leistungen wie die GKV (§193 Abs. 5 VVG)
Bei den zu gewährenden Leistungen orientieren sich die privaten Versicherer an denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die Höhe des Beitrags zum einheitlichen Basistarif der PKV ist gesetzlich geregelt und darf einen festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten. Trotz der Gemeinsamkeiten sind die beiden Modelle jedoch nicht Identisch. Aufgrund der geforderten Vergleichbarkeit ändern sich die Bedingungen und Leistungen des PKV-Basistarifs immer dann, wenn entsprechende Änderungen bei der GKV in Kraft treten. Einen Anspruch auf bei Abschluss des Vertrages vereinbarte Leistungen über die gesamte Laufzeit des Versicherungsverhältnisses besteht im Basistarif deshalb im Gegensatz zum Standardtarif der PKV nicht. Darüber hinaus kann die Kostenerstattung auch dann abgelehnt werden, wenn kostengünstigere Alternativen zur gewünschten Behandlungsmethode zur Verfügung stehen.
Der Kreis der Versicherungsberechtigten ist beschränkt
Nicht jeder, der sich für den Basistarif interessiert, kann auch in dieses Versicherungsmodell aufgenommen werden. Die Voraussetzungen für die Aufnahme sind gesetzlich geregelt und eindeutig formuliert. Zu diesen Personengruppen zählen grundsätzlich alle privat Versicherten, deren Vertrag zum 01.01.2009 oder danach abgeschlossen wurde. Auch wer vor diesem Termin in die PKV eingetreten ist, hat unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln. Voraussetzungen hierfür sind:
– ein Mindestalter von 55 Jahren oder
– der Bezug von Mitteln aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus dem Beamtenrecht und ähnlichen öffentlichen Versorgungssystemen oder
– das Vorliegen einer Hilfsbedürftigkeit nach den Bestimmungen des Sozialrechts
Wie funktioniert die Selbstbeteiligung in der GKV und PKV?
Die Höhe der Versicherungsprämie ist einer der zentralen Punkte bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung. Mit der Selbstbeteiligung bietet die PKV deshalb eine effektive Stellschraube, die Beitragshöhe an die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche anzupassen. Wer bereit ist, einen Teil der Kosten für seine medizinische Versorgung aus eigenen Mitteln zu bestreiten, erhält dafür im Gegenzug einen spürbaren Nachlass auf seinen PKV-Beitrag. In vielen Fällen übersteigt diese Ersparnis die Summe der Zuzahlungen. Der Versicherte kann also durch den Selbstbehalt die Höhe seiner Versicherungsprämie maßgeblich beeinflussen.
Unterschiede bei der Selbstbeteiligung in der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung
Ist der mit der PKV vereinbarte Höchstbetrag innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, übernimmt die Versicherung alle im verbleibenden Zeitraum anfallenden Kosten unter Berücksichtigung des individuellen Tarifes. Im Gegensatz etwa zur Kaskoversicherung beim Auto wird die Selbstbeteiligung also nicht pro Rechnung fällig, sondern nur bis zu einem festgesetzten Maximalbetrag.
Zuzahlungen gibt es nicht nur in der privaten, sondern ebenso in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit bis zu zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens maximal aber der Beitragsbemessungsgrenze müssen sich gesetzlich Versicherte in vielen Fällen an den Gesundheitskosten beteiligen. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei einem Prozent ihrer jährlichen Einnahmen. Ist diese Summe erreicht und durch die Vorlage entsprechender Belege nachzuweisen, kann eine Befreiung von der Zuzahlung beantragt werden.
Verschiedene SB-Modelle stehen zur Wahl
In der PKV haben die Versicherten die Wahl zwischen verschiedenen Zuzahlungsmodellen. Bei der generellen Selbstbeteiligung wird ein jährlicher Fixbetrag vereinbart, der in allen Sparten der privaten Krankenversicherung zu zahlen ist. Hier spielt es keine Rolle, ob die Kosten für eine ambulante oder eine stationäre Behandlung anfallen. Auch bei zahnmedizinischen Konsultationen trägt der Versicherte die Kosten bis zur vereinbarten Zuzahlungsgrenze selbst. Nach Überschreiten des maximalen Selbstbehalts tritt dann die PKV ein und übernimmt alle anfallenden Kosten in voller Höhe.
Ein weiteres Modell ist die bausteinabhängige Selbstbeteiligung, bei der die Versicherten nur in bestimmten Teilbereichen ihrer PKV die Kosten bis zum vereinbarten Fixbetrag aus eigener Tasche bestreiten. Bei dieser Variante ist es möglich, den Selbstbehalt auf ambulante oder stationäre Behandlungen zu beschränken. Auch für Besuche beim Zahnarzt kann ein Selbstbehalt vereinbart werden, während gleichzeitig andere medizinische Maßnahmen von der PKV voll übernommen werden.
Neben den Modellen mit Fixbeträgen bieten die Versicherer auch Tarife mit einer prozentualen Selbstbeteiligung an. Hierbei übernimmt der Versicherte bei allen Rechnungen einen festgelegten Prozentsatz der Behandlungskosten. Der verbleibende Restbetrag wird von der PKV erstattet. Auch bei dieser Variante ist es möglich, die Selbstbeteiligung auf bestimmte Teilbereiche der Versicherung zu beschränken. Darüber hinaus gilt auch bei der prozentualen Selbstbeteiligung eine Höchstgrenze, nach deren Überschreitung die private Krankenversicherung alle darüber hinaus anfallenden Kosten in voller Höhe übernimmt.
Zu den weniger verbreiteten Varianten zählt die leistungsdynamische Selbstbeteiligung, bei der pro Medikament oder pro Arztbesuch ein fixer Betrag vom Versicherten zu zahlen ist. Auch hier ist zum Schutz vor einer übermäßigen finanziellen Belastung eine Obergrenze der Zuzahlung vorgeschrieben. Das Versicherungsvertragsgesetz beschränkt die maximal zulässige Zuzahlung auf 5.000 Euro pro Kalenderjahr.
Selbstständige und Freiberufler profitieren in besonderem Maße
Für wen ein PKV-Tarif mit Selbstbeteiligung Vorteile bringt, ist abhängig von der persönlichen Situation des Versicherten. Die berufliche Stellung spielt dabei ebenso eine Rolle wie die gesundheitliche Verfassung.
Besonders vorteilhaft sind die Modelle mit Selbstbeteiligung für Freiberufler und Selbstständige, die ihre Beiträge zur PKV in voller Höhe selbst tragen müssen. Sie profitieren in besonderem Maße von den signifikant niedrigeren Prämien. Weniger interessant sind diese Tarife für Angestellte, die von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten. Dieser Zuschuss wird in den meisten Fällen ausschließlich auf den monatlichen Beitrag zur PKV gewährt. An den Zuzahlungen beteiligt sich der Arbeitgeber in der Regel dagegen nicht. Dadurch fällt der Vorteil durch die niedrigeren Beiträge weniger stark ins Gewicht.
Bei beiden Gruppen, Selbstständigen und Angestellten, sind jedoch auch steuerliche Aspekte zu beachten. Die Prämien der privaten Krankenversicherung können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Fallen die PKV-Beiträge geringer aus, vermindert sich damit der Steuerspareffekt. Die selbst gezahlten Gesundheitsdienstleistungen können dagegen nicht generell geltend gemacht werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sie teilweise als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen. In welchem Umfang die niedrigeren Beiträge die Steuerlast erhöhen, kann nur im Einzelfall geklärt werden.
Bei der Wahl des passenden Tarifs kommt neben der finanziellen Seite aber auch der gesundheitlichen Verfassung des Versicherten eine entscheidende Bedeutung zu. Wer nur selten zum Arzt geht und sich eines guten Allgemeinzustandes erfreut, für den sind die Modelle mit Selbstbeteiligung naturgemäß besser geeignet als für Versicherte mit einer labilen Gesundheit. Wer dann bei seinen Gesundheitsausgaben noch unter dem mit der Versicherung vereinbarten Fixbetrag bleibt und seine PKV nicht in Anspruch nimmt, profitiert am Ende des Jahres oftmals noch von einer Beitragsrückerstattung.
Was ist die Unisexwelt?
Der europäische Gerichtshof fordert auch in der PKV gleiche Tarife für Männer und Frauen
Im Zuge der Gleichberechtigung hat der Europäische Gerichtshof im Jahr 2012 mit der in vielen Bereichen des täglichen Lebens anzutreffenden Ungleichbehandlung von Männern und Frauen Schluss gemacht. Die Umsetzung des Urteils in der Rechtssache C-236/09 zwingt auch die privaten Krankenversicherer, ihre Tarifmodelle an die neue Rechtslage anzupassen.
Die Berechnung von Versicherungstarifen beruht in erster Linie auf der Bewertung des abzusichernden Risikos und der daraus resultierenden Kosten. Rein statistisch betrachtet sind Kosten und Risiken bei der Krankenversicherung von Frauen und Männern unterschiedlich stark ausgeprägt. Lange Zeit mussten deshalb auch in der privaten Krankenversicherung Frauen oftmals deutlich höhere Beiträge zur PKV zahlen als gleichaltrige Männer. Frauen achten in der Regel intensiver auf ihre Gesundheit und werden nicht zuletzt aus diesem Grund auch älter als Männer. Damit verursachen sie in vielen Fällen aber auch höhere Kosten für die Krankenversicherer.
Um nun jedoch die Vorgaben des europäischen Gerichtshofs umzusetzen, mussten die Versicherungen neue Unisextarife entwickeln, die geschlechtsunabhängige Angebote für Männer und Frauen mit gleich hohen Beiträgen garantieren. Da sich aber das Niveau der Gesamtausgaben für beide Geschlechter zusammengenommen nicht ändert, müssen die zu erwartenden Lasten neu verteilt werden. Dies bedeutet, dass die neuen Beiträge in der PKV für Männer höher ausfallen als zuvor. Frauen können sich dagegen über niedrigere Beiträge freuen. Um höhere Prämien in der privaten Krankenversicherung zu vermeiden, kann ein Informationsgespräch mit dem Versicherungsberater für Männer deshalb ebenso erforderlich sein wie für Frauen, die von den günstigeren Tarifen profitieren möchten.
Ist für die Aufnahme eines neugeborenen Kindes in die PKV eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
Ein neugeborenes Kind hat ab dem Tag seiner Geburt das Recht auf den Schutz durch die Krankenversicherung seiner Mutter oder seines Vaters OHNE Gesundheitsprüfung, wenn mindestens ein Elternteil seit 3 Monaten privat versichert ist (§198 VVG). Dieses Recht besteht immer exakt für den Tarif des versicherten Elternteils. Gerade wenn eine Geburt mit Komplikationen verbunden ist, können sich die Eltern auf das weitreichende Angebot der PKV verlassen.
Senken die Beiträge zur PKV die Steuerlast?
Versicherte in der PKV können ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung in erheblichem Umfang zur Minderung ihrer Steuerlast nutzen. Wie hoch die abzugsfähige Summe ist, hängt von der individuellen Situation des Versicherten ab. Grundsätzlich werden aber mindestens 80 Prozent der Beiträge zur privaten Krankenversicherung von den Finanzämtern anerkannt. Die Beiträge zur Pflegeversicherung können sogar in vollem Umfang in Abzug gebracht werden. In der Einkommenssteuererklärung können aber nicht nur die Beiträge für den Steuerpflichtigen, sondern auch die Aufwendungen für den Lebenspartner und die Kinder berücksichtigt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Anspruch auf Kindergeld oder ein entsprechender Steuerfreibetrag.
Die Summe der Beiträge, die ein PKV-Versicherter für sich und seine Angehörigen bei der Steuer geltend machen kann, wird alljährlich von der Versicherung berechnet und den Kunden mitgeteilt. Die entsprechenden Bescheinigungen werden von den Finanzbehörden als Nachweis über die geleisteten abzugsfähigen Beiträge anerkannt. Arbeitnehmer können die Bescheinigungen außerdem an ihren Arbeitgeber weiterleiten und so ihre monatliche Lohnsteuervorauszahlung mindern.
PKV erstellt die nötigen Bescheinigungen fürs Finanzamt
Da die Berechnung der abzugsfähigen PKV-Beiträge auf einer komplexen Formel beruht, ersparen die Versicherungen ihren Kunden mit der Erstellung der Beitragsbescheinigungen eine Menge Arbeit. Grundsätzlich erfolgt bei der Einkommenssteuer eine Berücksichtigung von Beiträgen für eine Basisversicherung, die sowohl bei den Leistungen als auch den Kosten mit den Angeboten der gesetzlichen Krankenversicherungen vergleichbar ist. Während bei einigen zusätzlichen Leistungen der PKV mit pauschalen Abschlägen gearbeitet wird, wirken sich andere grundsätzlich nicht steuermindernd aus.
Grundsätzlich sind aber auch nur solche Prämienzahlungen abzugsfähig, die tatsächlich geleistet wurden. Kosten, die dem Versicherten aufgrund des Selbstbehalts entstanden sind, können in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden. Ob in diesem Zusammenhang eine Absenkung des Selbstbehalts sinnvoll und zielführend ist, sollte in einem Beratungsgespräch mit dem Versicherer oder dessen Vertreter diskutiert werden. Der aus einer Minderung der Selbstbeteiligung resultierende ansteigende Beitrag zur PKV wird unter bestimmten Umständen durch eine höhere Steuerersparnis ausgeglichen. Vor einem solchen Schritt sollte jedoch bedacht werden, dass bei einem Tarifwechsel auch eine neue Risikobewertung vorgenommen werden darf.
Erhält ein Versicherter am Ende des Jahres eine Beitragsrückerstattung seiner PKV, so vermindert diese den Gesamtbetrag, der bei der Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt werden kann. Während Rückerstattungen die abzugsfähige Gesamtsumme schmälern, gibt es in der privaten Krankenversicherung aber auch Faktoren, die zu einer höheren Steuerentlastung führen. Spezielle Versicherungsprämien für eine Anwartschaftsversicherung und solche für Beitragsentlastungstarife können im Rahmen der Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung teilweise geltend gemacht werden. Bis zu einem Pauschalbetrag von 100 Euro ist eine volle Abzugsfähigkeit ohne weitere Erklärungen gegeben.
Private Zusatzversicherungen als sonstige Vorsorgebeiträge ausweisen
Auf private Zusatzversicherungen findet diese Regelung keine Anwendung. Um die Aufwendungen für derartige Versicherungen gelten zu machen, besteht die Möglichkeit, sie als sonstige Vorsorgebeiträge zu deklarieren, sofern die zulässigen Höchstbeträge noch nicht voll ausgeschöpft sind. Unter den Punkt sonstige Vorsorgebeiträge fallen nämlich auch private Haftpflicht- und Unfallversicherungen. Arbeitnehmer können in dieser Sparte insgesamt 1.900 Euro pro Jahr ansetzen. Die Obergrenze für Selbstständige liegt bei 2.800 Euro. Bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag.
Um die Höchstgrenzen für sonstige Vorsorgebeiträge stets voll auszuschöpfen, kann es aus steuerlicher Sicht deshalb unter Umständen einen Vorteil bedeuten, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung stets im Voraus zu bezahlen. Akzeptiert werden von den Finanzämtern Zahlungen von bis zu 30 Monaten im Voraus. Abhängig von der jeweiligen Einkommens- und Steuerklasse kann sich ein solches Verfahren durchaus positiv bei der Senkung der Einkommenssteuerlast auswirken.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Besondere Umstände können dazu führen, dass die Mitgliedschaft in der PKV vorübergehend ausgesetzt werden muss. In diesem Fall sichert eine Anwartschaftsversicherung die Wiederaufnahme in die private Krankenversicherung zu den Konditionen des Erstvertrages.
Ein Grund für das zeitweilige Ausscheiden aus der PKV kann das temporäre Absinken des Einkommens unter die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze sein, wodurch ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erforderlich wird. Aber auch ein längerer Auslandsaufenthalt kann ein Motiv für das vorübergehende Ausscheiden aus der PKV darstellen. Ist zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der PKV bereits absehbar, dass ein späterer Wiedereintritt nicht ausgeschlossen ist, empfiehlt sich der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.
Der Unterschied zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft.
Die kleine Anwartschaft garantiert einem Versicherten die Wiederaufnahme in die private Krankenversicherung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Hat sich der allgemeine Gesundheitszustand zwischen der Kündigung der PKV und dem Wiedereintritt verschlechtert, kann dies zu Problemen bei der Wiederaufnahme und zu höheren Beiträgen führen. Dieses Risiko wird mit der kleinen Anwartschaft ausgeschlossen.
Einen zusätzlichen Vorteil bietet die große Anwartschaft. Sie ist zwar mit höheren Kosten verbunden, sorgt aber zusätzlich dafür, dass mit einem Teil des Beitrags Altersrückstellungen gebildet werden. Dies bedeutet, dass bei der Rückkehr in die PKV die Beiträge auf der Grundlage des ursprünglichen Eintrittsalters berechnet werden und somit deutlich niedriger ausfallen als bei einem höheren Eintrittsalter. Ohne den gleichzeitigen Abschluss einer großen Anwartschaftsversicherung gehen die bis zur Kündigung des PKV-Vertrages gebildeten Rücklagen verloren.
Gerade langjährig in der PKV Versicherte, die bereits nennenswerte Altersrückstellungen gebildet haben, sichern sich mit einer großen Anwartschaftsversicherung die in der Vergangenheit erworbenen Ansprüche.
Pflegekosten
Die Finanzierungslücke bei den Pflegekosten mit einer privaten Zusatzversicherung schließen
Mit der stetig steigenden Lebenserwartung wächst auch die Zahl der Menschen, die im Alter intensiver Pflege bedürfen. Um die damit verbundenen Kosten zumindest teilweise abzudecken, wurde im Jahr 1995 die Pflegeversicherung in Deutschland als eigenständiges Element der Sozialversicherung eingeführt. Sie zählt zu den Versicherungen, die sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für die Mitglieder von privaten Krankenversicherungen verpflichtend sind. Auf diese Weise soll frühzeitig für die im Alter anfallenden Pflegekosten vorgesorgt werden.
Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit stellt die Pflegeversicherung monatlich einen festen Betrag zur Verfügung, mit dem pflegende Angehörige finanziell unterstützt oder professionelle Pflegedienste bezahlt werden können. Bevor die Leistungen bewilligt werden, wird der Pflegebedürftige in seinem privaten Umfeld vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen besucht, um zu klären, in welchem Umfang pflegerische Maßnahmen erforderlich sind. Nach der Prüfung der Situation wird dem Pflegebedürftigen einer von insgesamt fünf Pflegegraden zugeordnet. Jeder Pflegegrad ist mit unterschiedlich hohen Pflegesätzen ausgestattet.
Allerdings besteht zwischen den tatsächlich entstehenden Pflegekosten und den durch die Pflegeversicherung ausgezahlten Beträgen eine erhebliche Finanzierungslücke. Diese Lücke ist bei einer vollstationären Versorgung besonders stark ausgeprägt. Aber auch die realen Kosten für eine ambulante Pflege daheim können deutlich über denen liegen, die durch die Pflegeversicherung abgedeckt werden.
Nicht immer gelingt es, den Fehlbetrag, der in manchen Fällen mehrere tausend Euro pro Monat betragen kann, aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Um im Alter oder bei Eintritt der Pflegedürftigkeit nicht von staatlichen Sozialleistungen oder vom Einkommen und vom Vermögen unterhaltspflichtiger Verwandter abhängig zu sein, ist eine private Zusatzversorgung nahezu unerlässlich. Da die Pflegekosten in Zukunft eher noch steigen werden, ist es umso wichtiger, in eigener Verantwortung vorzusorgen. Nur so ist gewährleistet, dass die für die Betreuung im Alter notwendigen finanziellen Mittel im Falle der Pflegebedürftigkeit in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
Aber auch wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse es erlauben sollten, die vorhandene Pflegelücke mit eigenen Mitteln zu schließen, kann eine private Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Investition in die persönliche Freiheit im Alter darstellen. Je größer der finanzielle Spielraum, desto einfacher lassen sich die persönlichen Vorstellungen und Ansprüche an eine professionelle und menschenwürdige Pflege später realisieren.